soll und haben... |
Sonntag, 20. Mai 2007
meinungsfreiheit...
halygard, 15:35h
bei einem volksaufstand gegen den "EU-Überstaat" droht als strafe der tod !
im geplanten EU-verfassungsvertrag ist die todesstrafe zwar verboten, aber die "Tötung bei Aufruhr und Volksaufstand" wird ausdrücklich erlaubt. so trifft der geplante EU-staat vorsorge gegen alle, die sich künftig gegen fremdbestimmung wehren könnten. nach dem vorliegenden entwurf werden rechts- und sozialstaatlichkeit vernichtet, die sozialbindung des eigentums (Art. 14 GG) wird aufgehoben. entgegen Art. 26 GG (Strafbarkeit der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen) verpflichtet die EU-verfassung zur aufrüstung und teilnahme an weltweiten kampfeinsätzen und verstößt gegen Art. 87 a GG, nach dem die bundeswehr nur zur verteidigung eingesetzt werden darf. das selbstbestimmungsrecht des volkes (Art. 20 GG) wird aufgehoben, weil die staatsgewalt nicht mehr vom volk ausgeht: weder durch volksabstimmung noch durch beschluß eines künftigen bundestages wäre ein "Austritt aus der EU" möglich, da laut geplanter EU-verfassung nur die anderen mitgliedsländer unter ausschluß des antragstellenden landes über einen solchen antrag zu entscheiden haben. im Artikel II-62, Abs. 2 des EU-verfassungsvertrages wird zwar ausdrücklich bestimmt: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." aber in der schlußakte heißt es unter A.12, Titel 1, Art.2 höchst vorsorglich: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um (...) c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen." übersetzt wollen die leute damit nur sagen, ... klappe zu................ ... comment |
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Letzte Aktualisierung: 2013.09.16, 03:45 status
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